Ehrenamt

Opfer brauchen Beistand: Ihre Hilfe zählt

© Markus Jürgens / PIXELIO

Alle Arbeiten für den WEISSEN RING in einer Außenstelle werden ehrenamtlich durchgeführt. Eine Außenstelle umfasst das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.

Auch Sie können diese wichtigen Aufgaben und Aktivitäten des WEISSEN RINGS durch Ihre aktive und ehrenamtliche Mitarbeit unterstützen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Außenstelle, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen uns in der Bundesgeschäftsstelle an:

06131 / 83 03-33
 

Das von den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrzunehmende Aufgabenspektrum ist vielseitig und anspruchsvoll.

Nachstehend sind exemplarisch einige Aufgaben zusammengestellt.

Betreuung von Opfern
Um Opfern von Straftaten helfen zu können, muss eine Opferhilfe durch menschliche Betreuung eingeleitet werden. Dazu gehören vor allem Gespräche mit den Opfern und Angehörigen, Begleitung zu Ämtern und Terminen sowie Hilfen für Antragstellungen zustehender Leistungen, Vermittlung zu anderen Fachorganisationen und Fachdiensten.
In Notsituationen können auch geldliche Hilfen des Vereins weitergegeben werden.

Vorbeugung
Kontaktaufnahme zu Organisationen, die mit Kriminalitätsvorbeugung betraut sind.
Mitarbeit in örtlichen Gremien zur Kriminalitätsvorbeugung.
Weitergabe der Materialien des WEISSEN RINGS zur Vorbeugung.
Entwicklung von weiteren Aktionen und Materialien der Vorbeugung.

Öffentlichkeitsarbeit
Kontaktaufnahme zu allen Medien im Bereich einer Außenstelle und Pflege der Kontakte.
Vorbereitungen zu Presseveröffentlichungen.
Durchführung von Informationsveranstaltungen und Vorträgen.
Beteiligung an Verbraucherausstellungen und Info-Ständen.

Weitere Aufgaben und Möglichkeiten
Entwicklung und Durchführung von Tätigkeiten, die für die Erweiterung der Arbeitsbereiche und der Kontakte in einer Außenstelle nötig sind.
Kontakte zu Personen der Öffentlichkeit im örtlichen Bereich aufbauen und pflegen.
Kontakte zu Behörden, Verbänden und Institutionen auf örtlicher Ebene aufbauen und pflegen, um die Betreuung von Opfern und die Möglichkeiten der Vorbeugung umzusetzen (Polizei, Gerichte, Schulen, Sozialamt, Versorgungsamt, Ärzte, Krankenkassen etc.)


Voraussetzungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit

Um als ehrenamtlicher Mitarbeiter an der Realisierung der durch die Satzung vorgegebenen Ziele des WEISSEN RINGS mitwirken zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

- Mitgliedschaft im WEISSEN RING

- tadelloser Leumund (kein Eintrag im Führungszeugnis)

- Bereitschaft, an den vereinsinternen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen