WEISSER RING zum 2. Opferrechtsreformgesetz

Interessen von Opfern und Zeugen gestärkt: Der Entwurf des 2. Opferrechtsreformgesetzes (2. ORRG) der Koalitionsparteien im Deutschen Bundestag wurde mit breiter Mehrheit verabschiedet.
„Der Gesetzesbeschluss bedeutet für die Opfer von Kriminalität und Zeugen im Strafverfahren einen großen Schritt nach vorn“, so der Bundesvorsitzende der Opferhilfeeinrichtung WEISSER RING, Prof. Dr. Reinhard Böttcher. Wichtigen Anliegen, für die sich der WEISSE RING seit Jahren eingesetzt hat, ist damit Rechnung getragen. Auch wenn damit nicht alle Anforderungen an eine verbesserte Stellung des Opfers erfüllt sind, ist das 2. ORRG doch als ein Meilenstein einer modernen, den Opfern von Kriminalität verpflichteten, Gesetzgebung zu bewerten.
Der WEISSE RING dankt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sich für dieses Vorhaben eingesetzt haben, insbesondere Siegfried Kauder (CDU), der sich seit vielen Jahren für die Opfer von Kriminalität und Gewalt engagiert.
Das Gesetz unterstütze, so Böttcher, die Geschädigten bei der Bewältigung der Tatfolgen. In Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben wird die Information der Opfer über ihre Rechte und die bestehenden Hilfsmöglichkeiten wesentlich verbessert. Für die besonders schwer betroffenen Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sollen die Mitwirkungsrechte im Strafverfahren gegen den Täter spürbar ausgeweitet werden. Mehr Opfer als bisher sollen unentgeltlich einen anwaltlichen Beistand erhalten.
Weitere Infos aus dem Bundesministerium der Justiz:
Bundestag beschließt Gesetz zum Schutz von Opfern und Zeugen im Strafverfahren
http://www.bmj.bund.de/enid/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html



