Sexueller Mißbrauch: Sind Täterrechte mehr wert als Opferbelange?
Ein Kommentar von Helmut K. Rüster, Pressesprecher des WEISSEN RINGS e.V.
Wenn Menschen zuschlagen, verletzen, misshandeln und missbrauchen, dann gehört das eben nicht zur "Tagesordnung" eines modernen Rechtsstaates, mit dem man halt zu leben hat, wie vielerorts zu hören ist. Vielmehr sind alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert, dieses Krebsgeschwür eines humanitären Gemeinwesens mit aller Konsequenz und Nachhaltigkeit zu bekämpfen.
Die aktuelle und wichtige Diskussion zu Missbrauchs- und Misshandlungstaten an Kindern und Jugendlichen deckt in erschreckender Weise auf, wie weit wir von diesem selbstverständlichen Anspruch noch entfernt sind. Da wurde vieles von vielen eher vertuscht und verdrängt, bei den Schilderungen der Opfer lieber nicht hingehört, deren Aussagen angezweifelt oder gar als unwahr bewertet. All das ermöglichte den Tätern, ihr skrupelloses Handeln ungestraft fortzusetzen, wodurch vielfaches Lebensglück verloren ging oder sogar einfach für immer vernichtet wurde.
Wie ist vor diesem Hintergrund der gerade von Politikern (und damit von Personen, die Änderungen anstoßen und herbeiführen können) so gerne beschworene Blick auf die Opferseite eigentlich zu verstehen? Als Entschuldigung oder gar Alibi für ein nahezu ausschließlich auf die Täter und die Ermittlung von Straftatbeständen ausgerichtetes Rechtssystem oder als ernst gemeinter Vorsatz, Persönlichkeitsrechte der Opfer in gleichem Maße zu respektieren und zu würdigen, wie die derjenigen, die Recht brechen?
Solange Täterrechte mehr zählen als Opferbelange, solange besteht dringender Handlungsbedarf: Für alle, die Verantwortung tragen. Und ausschließen möchte und kann sich hierbei doch wohl niemand.



